FAQ

Ein Feuerwerk bestellt man nicht alle Tage – nur verständlich also, wenn da allerhand Fragen aufkommen. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Feuerwerk im Allgemeinen, unser Angebot, den Bestellvorgang und den Ablauf Ihres ganz persönlichen Feuerwerks.

Allgemeine Fragen

Leider nein. An einigen Orten ist Feuerwerk gesetzlich verboten, zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Reetdächern und Fachwerkhäusern. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie auf Feuerwerk verzichten müssen – für die meisten Plätze gibt es Alternativen. Kontaktieren Sie uns, und wir finden eine passende Lösung.

Generell ja, es handelt sich dann um Indoor-Feuerwerk. Im Einzelfall kommt es auf den Raum an. Eine ausreichende Deckenhöhe ist natürlich vorausgesetzt. Je größer der gewünschte Effekt, desto höher muss die Decke sein. Für kleinere Fontänen empfiehlt sich zum Beispiel eine Höhe von mindestens drei Metern. Bei Flammeneffekten und größeren Fontänen sollten es acht Meter und mehr sein. Indoor-Effekte sind zwar so zusammengesetzt, dass sie rauch- und geruchsarm abbrennen, eine Belüftungsanlage ist jedoch trotzdem von Vorteil. Selbstverständlich konzipieren wir auch Indoor-Feuerwerke – hier geht es zu unserem Angebot.

Da müssen Sie sich keinerlei Sorgen machen. Als professionelle Pyrotechniker sind wir in Sachen Sicherheit geschult und erfahren. Wir kalkulieren die erforderlichen Sicherheitsabstände, sperren den Abbrennplatz ab und garantieren für einen reibungslosen Ablauf.

Bei kleineren Hochzeitsfeuerwerken reichen Sicherheitsabstände von 30 Metern zum Publikum völlig aus. Bei größeren Feuerwerksbatterien kann der Sicherheitsabstand auch bis zu 60 Meter betragen. Generell hängt der erforderliche Sicherheitsabstand von der Größe der Effekte ab, die wir benutzen: Kommen etwa Kugelbomben mit einer Steighöhe von bis zu 160 Metern zum Einsatz, so liegt man bei einem Sicherheitsabstand von 128 Metern zum Publikum.

Leider nicht, hier schiebt das Gesetz den Riegel vor: In den Sommermonaten März bis Oktober sind Feuerwerke bis 22:30 Uhr gesetzlich zugelassen, von Mai bis Juli sogar bis 23:00 Uhr. Zwischen November und Februar dagegen ist schon um 22:00 Schicht im Karton.

Gerne – am besten einfach per Email oder telefonisch unter 05454 / 180 88-34 Kontakt aufnehmen.

Ja, sprechen Sie uns einfach an. Gerne tauchen wir in neutraler Kleidung zum Aufbauen auf. Wir sollten uns bloß vorher verständigen, damit wir wissen, wer unser Ansprechpartner vor Ort ist. An den meisten Abbrennplätzen können wir das Feuerwerk völlig unbemerkt aufbauen. Und sollte das einmal nicht der Fall sein, so bereiten wir das Feuerwerk soweit vor, dass später nur noch wenige Minuten vor Ort nötig sind, um die Effekte sicher zu positionieren und alles scharf zu stellen.

Fragen rund um unser Angebot

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per Email, über das Kontaktformular oder telefonisch unter 05454 / 180 88-34.

Aber sicher können Sie das. Zu welchem Anlass Sie eins unserer Feuerwerke bestellen, bleibt natürlich komplett Ihnen überlassen. Wir konzipieren Ihnen übrigens auch gerne ein ganz individuelles Feuerwerk – sprechen Sie uns einfach an.

Es gibt immer wieder Locationbesitzer, die wegen der Lärmbelästigung der Nachbarn kein Feuerwerk auf ihrem Grundstück zulassen wollen. Für diesen Fall haben wir ein leises Feuerwerk bzw. Flüsterfeuerwerk konzipiert. Dabei kommen nur stille Effekte mit musikalischer Untermalung zum Einsatz.

Wenn der Locationbesitzer partout kein Feuerwerk erlaubt, können Sie als Alternative ein funkensprühendes Bilderlogo oder anderes feierliches Zubehör für eine kleine Feier vor dem Standesamt oder der Kirche bestellen.

Fragen rund um den Ablauf Ihres Feuerwerks

Falls wir den geplanten Abbrennplatz noch nicht kennen, wird sich einer unserer Pyrotechniker die Örtlichkeiten ansehen, um die nötigen Sicherheitsabstände zu überprüfen.

Nachdem Sie das Feuerwerk in Auftrag gegeben haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Kurz vor dem Feuerwerk erhalten Sie die Rechnung mit den entsprechenden Zahlungsangaben. Während der gesamten Planungsphase stehen wir Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.

Wann wir vor Ort mit dem Aufbau des Feuerwerks beginnen, hängt von dessen Größe ab. Je größer das Feuerwerk, desto mehr Zeit planen wir ein. In jedem Fall sind unsere Pyrotechniker spätestens anderthalb Stunden vor der Zündung am Abbrennplatz. Dort wird dann der genaue Ablauf nochmal mit Ihnen besprochen.

Nein, keine Sorge: Größere Feuerwerke visualisieren wir mit einem speziellen Computerprogramm im Vorfeld, sodass Sie sich schon mal einen Eindruck davon machen können. Bei kleineren Feuerwerken senden wir Ihnen vorab Video-Links, damit Sie einen ersten Eindruck bekommen.

Gar nichts – außer sich ganz entspannt zurücklehnen. Im Normalfall brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.

Alle Feuerwerke müssen bei den zuständigen Behörden angezeigt werden (aber das übernehmen wir). Für Zimmerfontänen oder sogenannte Eisfontänen benötigt man keine Genehmigung.

Nein, das erledigen wir. Das Feuerwerk wird zwei Wochen vorher von uns bei den zuständigen Behörden angezeigt. In der Nähe von Flughäfen und Bahnschienen müssen die Feuerwerke jedoch vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden, das muss also bei der Zeitplanung berücksichtigt werden.

Wenn nicht gerade ein Orkan übers Land zieht: gar nichts. Regen ist kein Problem, auch bei schlechtem Wetter können wir das Feuerwerk zünden. Steht das Feuerwerk fertig aufgebaut länger bei Regen am Abbrennplatz herum, decken wir die Effekte mit einer wasserfesten Folie ab. Die Zündung funktioniert elektronisch, und die meisten Feuerwerkskörper sind mit beschichtetem Material verpackt, sodass sie Feuchtigkeit standhalten. Bei aufkommendem Wind korrigieren wir den Sicherheitsabstand zum Publikum nach.

Bei Feuerwerken unserer Standardpakete berechnen wir im Falle einer Stornierung 25,00 € Verwaltungsgebühren.

Bei einer Stornierung von individuell konzipierten musiksynchronen Feuerwerken fallen eventuell weitere Kosten für die Programmierung an.

Falls wir das Feuerwerk bereits bei den zuständigen Behörden angezeigt haben, stellen wir Ihnen außerdem die Anzeigengebühr in Rechnung.

Fragen rund um die Bestellung

Bei Hochzeitsfeuerwerken gilt: Vier bis sechs Wochen Vorlaufzeit sind nötig, damit wir uns rechtzeitig um die Anzeigen bei den Behörden kümmern können. Außerdem ist so garantiert, dass wir bei Unklarheiten immer noch genügend Zeit haben zu reagieren.

In der Nähe von Flug­häfen und Bahn­schienen müssen die Feu­er­werke vier Wochen vor der Ver­an­stal­tung ange­zeigt werden, das muss also bei der Zeit­pla­nung berück­sich­tigt werden.

Bei größeren Feuerwerken oder gar musiksynchronen Feuerwerken kann die Vorlaufzeit schon mal mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich ein Feuerwerk für Ihre Veranstaltung wünschen, sprechen Sie uns also rechtzeitig an, damit alle Möglichkeiten offen stehen.

Erstmal nur Ihre Kontaktdaten, insbesondere die Adresse, an der das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Außerdem benötigen wir die Uhrzeit des Feuerwerks.